Überprüfung Rettungsfähigkeit

Der Auffrischungskurs richtet sich an Teilnehmer, die bereits einen Rettungsschwimmkurs besucht haben und im Besitz der Rettungsschwimmabzeichens Bronze oder Silber sind. Laut dem Bayerischen Schwimmverand muss die regelmäßige Auffrischung der Rettungsfähigkeit in Eigenregie der Vereine durchgeführt werden. Der Verein haftet für die Rettungsfähigkeit seiner Übungsleiter/Trainer. Er ist für die regelmäßige Fortbildung (GUV R 1/111, s. unser „Merkblatt der Rettungsfähigkeit“) zuständig. Deshalb erhalten alle BSV-Trainer auf der Lizenz den Hinweis: „Der Verein haftet für die Rettungsfähigkeit seiner Übungsleiter/Trainer“.

Termin: 04.05.24 von 11 Uhr – 12 Uhr im Bad

Anmeldung: Per Email info@sc53-landshut.de bis zum 30.04.2024
 

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